Wer wir sind und unsere Ziele

Das „KinderschutzNetzwerk – Berufliche Weiterbildung“ setzt sich aus verschiedenen Partnern der Kinder- und Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen zusammen. Ziel der Netzwerkpartner ist, der qualitative Ausbau und die bessere Information über Weiterbildungsangebote im Kinderschutz deutschlandweit zu fördern.

Kinderschutz verbessern – Haftungsrisiken für Träger reduzieren

Kindeswohlgefährdung erkennen und vermeiden, einschätzen und entsprechend handeln, ist Auftrag aller öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe. Zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos sind Einrichtungen nach
§ 8a, Abs. 4 SGB VIII verpflichtet, eine insoweit erfahrene Fachkraft zu Rate zu ziehen. Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen (nach § 8b SGB VIII) sowie Geheimnisträger nach § 4, Abs. 1 KKG haben entsprechend § 4. Abs. 2 KKG zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf die Beratung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Daneben bestehen für Träger weitere gesetzliche und behördliche Anforderungen im Rahmen des Kinderschutzes.

Für einzelne Einrichtungen stellt es eine immer größere Herausforderung dar, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Gerade auch, um neben den praktischen-pädagogischen Arbeiten im Alltag, auch die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, leistet das KinderschutzNetzwerk wertvolle Hilfe. Durch eine Mitgliedschaft können erhebliche Verbesserungen im Kinderschutz erreicht werden und das Haftungsrisiko reduziert werden.

Träger und Mitarbeiter von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Kindertagespflege und Kinder- und Jugendhilfe erhalten folgende Hilfestellung durch das Netzwerk:

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